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Information zur Grundsteuerreform


Angaben über das Grundstück bezüglich der neuen Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de.

Ein Grundbuchauszug ist zu diesem Zweck grundsätzlich nicht erforderlich.


Weitere Informationen zur Bestellung von Grundbuchauszügen finden Sie unter

  • Wir über uns - Zuständigkeiten - Grundbuchamt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2022

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