Mediation beim Güterichter
Wenn zwei sich streiten ...
... kann Mediation beim Güterichter die Lösung sein!!!
In allen anhängigen Zivilprozesssachen, Wohnungseigentumssachen und Familiensachen wird den Parteien seit 2006 beim Amtsgericht Göttingen die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche innovative Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten.
Was ist Mediation?
Für die Parteien bietet die Mediation die Chance einer besseren Streitbewältigung durch ein Vermittlungsgespräch unter Begleitung eines richterlichen Mediators. In diesem Gespräch erhalten sie die Möglichkeit, flexibel ihr Verfahren zu gestalten und ein breites Lösungsspektrum für ihren Konflikt zu entwickeln.
In der gerichtsinternen Mediation, die nicht nur am Amtsgericht Göttingen, sondern auch an vielen anderen Gerichten in Niedersachsen angeboten wird, sind besonders ausgebildete Richterinnen und Richter als Mediatoren tätig. Die Mediation ist nach den Erfahrungen aus zahlreichen durchgeführten Mediationsgesprächen für alle Beteiligte, also Prozessparteien, Rechtsanwälte und richterliche Mediatoren außerordentlich positiv. In der weit überwiegenden Zahl von Verfahren, bei denen ein Mediationsgespräch stattfand, konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Welche Vorteile bietet die gerichtsinterne Mediation
- Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen
- Es können lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen vermieden werden
- Weitere Kostensteigerungen durch Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten können verhindert werden.
- Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre
- Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden
- Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten
Wie läuft das Mediationsverfahren am Amtsgericht Göttingen ab?
Der richterliche Mediator wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Er bietet den Anwälten die Mediation an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Mediation zustimmen, kann kurzfristig (meist innerhalb von 4 Wochen) ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Mediation. Im Mediationstermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 1 - 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Parteien selbst und ihren Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Im Falle der Vereinbarung kann ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Der richterliche Mediator wird dafür von dem zuständigen Abteilungsrichter als ersuchter Richter für die Güteverhandlung analog § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO eingesetzt. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.
Wie sind die Erfahrungen mit der Mediation?
Die Mediation erlaubt es auch, neben Klägern und Beklagten weitere Personen einzubeziehen, die den Parteien wichtig sind. Ebenso liegt die Wahl der zu erörternden Themen bei den Parteien. Dadurch sind die Beteiligten des Mediationstermins nicht förmlich auf die Erörterung des engen Prozessstoffs beschränkt, sondern gelangen zu einer interessengerechten, eigenverantwortlich gefundenen Gesamtlösung ihres Konflikts.
In mehr als 90 % der Fälle, in denen ein Mediationsverfahren stattfand, kam es zu einer Einigung der Konfliktparteien. Die Mediationen finden in eigens dafür eingerichteten Mediationsräumen statt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie gern unter:
Amtsgericht Göttingen
Berliner Straße 8
Eingang Maschmühlenweg 11
37073 Göttingen
Telefon: 0551/403-1334, -1371 (Mediation in Zivilsachen)
Telefon: 0551/403-1311, -1468 (Mediation in Familiensachen)