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Insolvenzabteilung

In der Insolvenzabteilung werden die Insolvenzverfahren bearbeitet.

Man unterscheidet hier zwischen
Regelinsolvenzverfahren (Unternehmens- und Nachlassinsolvenzverfahren, aber auch Verfahren natürlicher Personen, die selbständig sind oder waren) und Verbraucherinsolvenzverfahren.


Ziel eines Insolvenzverfahrens ist zunächst die bestmögliche Verwertung des Vermögens d. Schuldners/in um davon die Gläubiger (zumindest teilweise) zu befriedigen.

Aber auch Unternehmenssanierungen sind über ein Insolvenzverfahren möglich.

Ein weiteres Ziel stellt für natürliche Personen ebenfalls die Erlangung der Restschuldbefreiung dar.

Hierzu gab es seit Einführung des Insolvenzrechts zahlreiche Änderungen der Insolvenzordnung.


Bereits eröffnete Insolvenzverfahren finden Sie unter Insolvenzbekanntmachungen.


Die aktuellen Formulare zum Insolvenzrecht sowie Broschüren können auf dem Landesjustizportal Insolvenzgerichte | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de) abgerufen werden.

Negativauskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichtes nach §26 Abs. 2 InsO, einschl. der Mitteilung, ob ein Verfahren eröffnet worden ist, erhalten Sie während der Sprechzeit im Justizservice des Amtsgerichts Göttingen. Schriftliche Anfragen sind ebenfalls an den Justizservice zu richten (Fax: 0551-403-1810). Für die Erteilung der oben genannten Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € fällig.
Bild zum Thema Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung Bildrechte: grafolux & eye-server
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