Insolvenzabteilung
In der Insolvenzabteilung werden die Insolvenzverfahren bearbeitet.
Man unterscheidet hier zwischen Regelinsolvenzverfahren (Unternehmens- und Nachlassinsolvenzverfahren, aber auch Verfahren natürlicher Personen, die selbständig sind oder waren) und Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ziel eines Insolvenzverfahrens ist zunächst die bestmögliche Verwertung des Vermögens d. Schuldners/in um davon die Gläubiger (zumindest teilweise) zu befriedigen.
Aber auch Unternehmenssanierungen sind über ein Insolvenzverfahren möglich.
Ein weiteres Ziel stellt für natürliche Personen ebenfalls die Erlangung der Restschuldbefreiung dar.
Hierzu gab es seit Einführung des Insolvenzrechts zahlreiche Änderungen der Insolvenzordnung.
Bereits eröffnete Insolvenzverfahren finden Sie unter Insolvenzbekanntmachungen.
Die aktuellen Formulare zum Insolvenzrecht sowie Broschüren können auf dem Landesjustizportal Insolvenzgerichte | Nds. Landesjustizportal (niedersachsen.de) abgerufen werden.