Hinweis für schwerbehinderte Menschen
Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer
Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer stehen einige Parkplätze zur Verfügung. Bitte benutzen Sie die Gegensprechanlage an der Schranke zu den Parkplätzen.
Ein rollstuhlgerechter Eingang ist sowohl vom Parkplatz Maschmühlenweg vor dem Haupteingang als auch vom Parkplatz vor dem Gebäude in der Godehardstraße möglich.
Bitte klingeln Sie für Hilfestellung bei der Wachtmeisterei am Eingang oder an den Schranken zum ParkplatzIm Gebäude stehen rollstuhlgerechte Fahrstühle und Toiletten zur Verfügung.
Bestehen besondere Umstände (u.a. Elektrorollstuhl), die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig im Eingangsbereich zur leihweisen Nutzung.