Hinweis für schwerbehinderte Menschen
Für Besucherinnen und Besucher des Gerichts, die schwerbehindert mit Merkmal aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) sind und somit auch über eine entsprechende Parkerlaubnis verfügen, stehen Parkplätze auf dem Gelände der Justizbehörden zur Verfügung
Bitte benutzen Sie für den Einlass auf den Parkplatz die Gegensprechanlage an der Schranke bei der Einfahrt neben der Buchbinderei Fischbach.
Auf dem Parkplatz befinden sich, unmittelbar neben dem Eingang bei der großen Garage am Rondell, zwei entsprechend ausgewiesene Parkflächen. Der Einlass erfolgt dann über diesen Seiteneingang. Die Besucherinnen und Besucher werden – in Begleitung eines Wachtmeisters oder einer Wachtmeisterin – der Einlasskontrolle zugeführt.
Im Gebäude selbst stehen rollstuhlgerechte Fahrstühle und Toiletten zur Verfügung.
Bestehen besondere Umstände (u.a. ein Elektrorollstuhl), die darüber hinaus eine weitere Hilfestellung durch Personal des Amtsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin telefonisch Kontakt zur zuständigen Abteilung aufzunehmen.
Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig im Eingangsbereich zur leihweisen Nutzung.