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Im Rahmen der Verfahren bei Gericht werden persönliche Daten der Parteien, Zeugen, Sachverständigen und sonstiger vom Verfahren betroffener oder daran beteiligter Personen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen gespeichert.

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