Die Geschichte des Amtsgerichts Göttingen
Geschichte des Amtsgerichts Göttingen
Das Amtsgericht Göttingen wurde im Zusammenhang mit der großen Justizreform im Königreich Hannover gemeinsam mit weiteren 167 Amtsgerichten am 01. Oktober im Jahre 1852 gegründet. Aufgrund der königlich-hannoverschen Verordnung vom 07.08.1852 wurde zum damaligen Zeitpunkt das System der Amtsgerichte im gesamten Königreich eingerichtet um die Trennung von Justiz und Verwaltung auf der untersten Stufe staatlicher Einflussnahme zu vollziehen. Vor dieser Reform erfolgte auf dieser Ebene die Rechtsprechung durch die allgemeine Landesverwaltung.
In den ersten Jahren nach der Gründung wurden für die Geschäfte des Amtsgerichts zunächst Räume des Obergerichts im Gebäude am Wilhelmsplatz genutzt, das im Jahre 1857 an den Waageplatz (dem heutigen Sitz der Staatsanwaltschaft Göttingen) umzog. In den folgenden 100 Jahren konnten die Räume dann durch das Amtsgericht allein genutzt werden. Zu Beginn dieser Zeit wurden lediglich drei Amtsrichter und einige weitere Mitarbeiter beschäftigt. Durch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen und dem damit einhergehenden größeren Personalbedarf mussten im Verlauf der Jahre immer wieder verschiedene Räumlichkeiten zusätzlich angemietet werden. Bis zum Beginn des zweiten Weltkriegs wurden u.a. eine Villa in der Baurat-Gerber-Straße und einige Räume in der Barfüßer Straße 1 für die Tätigkeiten des Amtsgerichts genutzt.
Erst weit nach dem Ende des zweiten Weltkriegs wurde am 01.04.1962 der heutige Altbau in der Berliner Straße bezogen. Der heutige Altbau war zunächst als Anbau des zuvor fertiggestellten Sitzes des Landgerichts Göttingen geplant. Im Jahr 1992 wurde dann noch der heutige Neubau des Amts- und Landgerichts errichtet.
Heutzutage liegen die Tätigkeiten des Amtsgerichts u.a. in den Bereichen des Zivil- und Strafrechts, des Familien- und Betreuungsrechts und der Tätigkeit des Nachlassgerichts. Darüber hinaus ist das Amtsgericht Göttingen das für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständige Registergericht und eines der zwei im Landgerichtsbezirk befindlichen Insolvenzgerichte.