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Die Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Göttingen

Die Betreuungsabteilung erledigt die Aufgaben des Gerichts, die im Betreuungsrecht anfallen.

Kann ein Volljähriger krankheits- oder behinderungsbedingt seine Angelegenheiten im Rahmen der Personen- und/oder Vermögenssorge nicht mehr allein regeln, müssen diese Dinge durch einen Vertreter geregelt werden. Dies ist entweder ein Bevollmächtigter oder ein Betreuer.

Im Rahmen eines leider zumeist recht aufwändigen Verfahrens muss das Gericht prüfen, ob ein Betreuer bestellt werden muss, wer ggf. als Betreuer in Betracht kommt und welche Aufgabenkreise erforderlich sind. Auch muss das Gericht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, bei schwerwiegenden ärztlichen Eingriffen oder u. U. auch bei einer Wohnungskündigung Entscheidungen treffen. Weiter werden bestellte Betreuer vom Gericht überwacht und vergütet.

Sprechzeiten:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsabteilung sind im Regelfall zu den üblichen Öffnungszeiten des Amtsgericht für Sie erreichbar.

Wegen der Vielzahl der Aufgaben und der großen Anzahl der Fälle kann Ihr konkreter Ansprechpartner an dieser Stelle nicht genannt werden.

Sie finden die Betreuungsabteilung im Neubau des Amtsgerichts, Eingang Maschmühlenweg, 2. Stock, Zimmer B 204 (Der Eingang ist auch für Rollstuhlfahrer erreichbar, der Aufzug befindet sich in unmittelbarer Nähe des Eingangs).

Den vollständigen Artikel mit weiteren Informationen können Sie sich als PDF-Datei über den Verweis in der Infospalte herunter laden.

(Nähere Informationen und Erklärungen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung können Sie den Broschüren des Bundesjustizministeriums Betreuungsrecht und Patientenverfügung entnehmen.)

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