Niedersachsen klar Logo

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte beim Grundbuchamt Göttingen


Das Amtsgericht Göttingen führt zum 05.12.2022 den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte in Grundbuchsachen ein.

Ab dem 05.12.2022 sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch an das Grundbuchamt Göttingen zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO).

Sonstige Beteiligte, insbesondere Rechtsanwälte, Banken, Versicherungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber auch Privatpersonen, können Dokumente elektronisch einreichen. Die Einreichung muss über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen (zur Einrichtung vgl. https://egvp.justiz.de). Die elektronische Übersendung ermöglicht eine sofortige Bearbeitung und erspart dem Gericht einen aufwändigen Scanprozess.


Wichtig!

Die Anträge können ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden. Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen. Eine Weiterleitung dieser Eingänge erfolgt nicht.


Das Grundbuchamt Göttingen erreichen Sie für den elektronischen Rechtsverkehr unter folgender Adresse:

EGVP: DE.Justiz.0a4d366e-8d92-48a2-ac2d-2e8412a44b36.ba52



Elektronische Grundakten – was bedeutet das?

Ab dem 05.12.2022 werden alle eingereichten Anträge und Nachweise in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt mit dem Stand 05.12.2022 bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann auf den Geschäftsstellen des Grundbuchamtes gewährt werden.

Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht für die Einsicht in die elektronische Grundakte derzeit noch nicht zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2022
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln