Änderungen im Zahlungsverkehr / Hinweis zu Zahlungen
Das Niedersächsische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass für alle Zahlungen an das Amtsgericht Göttingen ab sofort als Zahlungsempfänger die Niedersächsische Landeshauptkasse und nicht mehr das Amtsgericht Göttingen anzugeben ist. Es handelte sich schon immer um ein Konto der Niedersächsischen Landeshauptkasse. Bisher war die Angabe des Amtsgerichts Göttingen als Zahlungsempfänger üblich und unschädlich. Das hat sich wegen der automatischen Namensabgleichung im Bankensystem („Instant Payment Regulierung“, Verordnung EU Nr.2024/886) geändert. Wir bitten um Beachtung.
Zahlungen sind daher zu richten an:
Niedersächsische Landeshauptkasse
IBAN DE16 2505 0000 0106 0237 16
BIC NOLADE2HXXX
Im Verwendungszweck bitte wie üblich das betreffende Geschäftszeichen angeben. Ihre Zahlung wird automatisch dem Amtsgericht Göttingen zugeordnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Niedersächsische Landeshauptkasse Inhaberin mehrerer Konten ist und nutzen Sie aus diesem Grund für Zahlungen an das Amtsgericht Göttingen zwingend die angegebene IBAN.

