Allgemeines
Das Registergericht
Kontakt
Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr können Sie das Registergericht unter folgenden Durchwahlen erreichen:
0551/403 -1379, -1380 und -1476
Am Donnerstag Nachmittag hat das Registergericht derzeit keine Sprechzeit.
Sofern Sie bereits ein Aktenzeichen kennen, ist in dem entsprechenden Anschreiben regelmäßig die Durchwahl Ihres zuständigen Ansprechpartners angegeben, die Sie dann direkt anwählen können.
Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Göttingen
Durch Verordnung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 20.02.2005 (Nds. GVBl. Nr. 12/2005, 182) ist das Amtsgericht Göttingen seit dem 01.08.2005 ausschließlich zuständig für die Führung des Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregisters folgender Amtsgerichtsbezirke:
● Duderstadt
● Einbeck
● Göttingen
● Herzberg am Harz
● Hann. Münden
● Northeim
● Osterode am Harz
Das Partnerschaftsregister wird für alle niedersächsischen Registergerichte zentral bei dem Amtsgericht Hannover geführt.
Das Güterrechtsregister wird auch weiterhin von jedem Amtsgericht für seinen Zuständigkeitsbezirk geführt.
Einsichtnahme / Erteilung von Registerauszügen
Die Einsichtnahme in die Register und die eingereichten Urkunden ist grundsätzlich jedermann gestattet. Es bedarf dazu keiner Angabe und Glaubhaftmachung von Gründen.
Die Einsichtnahme können Sie am einfachsten und kostengünstigsten über das Internet unter www.handelsregister.de und www.handelsregisterbekanntmachungen.de vornehmen.
Dort können Sie sich kostenfrei registrieren und nach Unternehmen bzw. Handelsregisterbekanntmachungen suchen.
Die Urkunden, die bisher im öffentlich zugänglichen Teil der Registerakte abgeheftet wurden (z.B. Satzungen, Anmeldungen usw.), sind nunmehr in einem elektronischen Registerordner hinterlegt, der dem Registerblatt zugeordnet ist und über das Internetportal eingesehen werden kann.
Für den Abruf der zu einem Unternehmen hinterlegten Daten (Registerauszüge, Urkunden etc.) fällt jeweils eine Gebühr in Höhe von 4,50 EUR an (Stand: September 2011).
Zur Einsichtnahme in die Handels-, Vereins- und Genossenschaftsregister stehen darüber hinaus in jedem Amtsgericht Einsichtsplätze zur Verfügung, die ebenfalls kostenfrei genutzt werden können.
Bei dem Amtsgericht Göttingen kann die Einsichtnahme von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr erfolgen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag einen Auszug aus dem Register zu erhalten. Hierbei unterscheidet man:
● Aktueller Auszug
Dieser Auszug enthält den zum Zeitpunkt der Erteilung gültigen Stand des
Registers ohne vorher ggf. erfolgte Löschungen.
● Chronologischer Auszug
Dieser Auszug enthält die aktuellen und bereits gelöschten Eintragungen seit der
Umstellung auf das elektronische Register.
● Historischer Auszug
Dieser Auszug zeigt den Inhalt des alten Registerblatts vor der Umstellung auf das
elektronische Register.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen.
Für einen beglaubigten Registerauszug fallen Kosten von 20,00 EUR (Nr. 17001 KV GNotKG) an, für einen unbeglaubigten Auszug betragen diese 10,00 EUR.
Die elektronische Registerführung
Mit der Einführung der Software RegisSTAR wurde die Registerführung auf den digitalen Betrieb umgestellt.
Aufgrund der sog. SLIM IV-Richtlinie der EU können seit dem 01.01.2007 Anmeldungen und weitere Unterlagen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister daher nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.
Die Übersendung der zum jeweiligen Register einzureichenden Dokumente hat nunmehr über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu erfolgen.
Voraussetzung für die Einreichung ist der Download der EGVP-Software unter www.egvp.de.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Übermittlung nicht über den gewöhnlichen E-Mail-Verkehr erfolgen kann. Elektronische Dokumente können nur über das EGVP wirksam eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Einreichung elektronischer Dokumente finden Sie unter www.egvp.de und www.justizportal.niedersachsen.de unter der Rubrik 'Service'.
Auch das Vereinsregister ist seit dem 01.11.2011 auf den elektronischen Rechtsverkehr umgestellt, wobei hier eine Einreichung in Papierform auch weiterhin zulässig ist.
Für das Güterrechtsregister ist eine elektronische Einreichung nicht vorgesehen, sodass die Einreichung wie bisher in Papierform erfolgt.