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Warnung vor unnötigen Kosten bei Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister


Amtsgerichts Göttingen
- Pressestelle -

24.11.2020

Warnung vor unnötigen Kosten bei Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bei den Grundbuchämtern, da diese Personen die Hilfe eines Internetdienstleisters bei der Beantragung in Anspruch genommen haben.

Wer sich im Internet über die Einholung eines Grundbuchauszugs informiert, bekommt dabei zuerst die sehr professionell gestalteten Seiten von verschiedenen privaten Dienstleistern angezeigt. Diese bieten unter Verwendung von Schlagworten wie „schnell, bequem, sicher, fair und seriös“ die Einholung von Grundbuchauszüge an. Die Preise variieren dabei auf den verschiedenen Seiten zwischen 19,95 € und 29,95 € für die Einholung eines Grundbuchauszugs.

Nach Zahlung durch den Kunden werden dessen Daten einfach vom Anbieter ohne weiteres Anschreiben per Fax an das Grundbuchamt weitergeleitet, welches den Grundbuchauszug an den Antragsteller übermittelt. Für einen beglaubigten Grundbuchauszug fallen sodann gerichtliche Kosten von 20,00 EUR an; für einen unbeglaubigten Auszug betragen diese 10,00 EUR. Diese Kosten sind vom Antragsteller selbst zu zahlen, sodass alleine der „Service“ des privaten Anbieters, dass der Antrag online gestellt werden kann, mit mindestens 20 € vergütet wird.

Das Amtsgericht weist darauf hin, dass ein solcher Antrag jedoch formlos ohne weiteres kostenfrei persönlich, per Post oder Fax beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Ein entsprechender Antrag auf Erteilung von Ausdrucken aus dem Grundbuch kann dabei auf der offiziellen Internetseite des Amtsgerichts heruntergeladen und ausgedruckt werden (Startseite > Formulare > Grundbuchrecht). Bei Problemen mit der Beantragung kann darüber hinaus auch telefonisch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Rücksprache genommen werden.

Vergleichbar hierzu ist das Vorgehen privater Online-Anbieter auch für die Einholung von Handelsregisterauszügen. Auch hier wird die Einholung eines Handelsregisterauszugs zu höheren Preisen angeboten. Interessierten Personen wird deshalb auch hier aus Kostengründen geraten, den Antrag direkt beim Gericht oder über die offizielle Seite „handelsregister.de“ zu stellen.

Dr. Jitschin
Stellvertretender Pressesprecher Amtsgericht Göttingen


Pressestelle Amtsgericht Göttingen
Richter am Amtsgericht Stefan Scherrer 0551/403-1302 AGGOE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Richter am Amtsgericht Dr. Oliver Jitschin Fax Nr. 0551/403-1317
Geschäftsstelle Frau Bianca Hartung


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