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Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen des Registergerichts


Amtsgericht Göttingen
- Pressestelle -

12.02.2025


Warnung vor gefälschten Kostenrechnungen des Registergerichts

Seit vielen Jahren kommt es immer wieder zu Anfragen von Privatpersonen an den Justizservice sowie die Registerabteilung des Amtsgerichts Göttingen. Wir erneuern daher unseren diesbezüglichen Warnhinweis.

Die Betroffenen hatten jeweils unter dem Briefkopf des Amtsgerichts Göttingen Zahlungsaufforderungen nebst einem Überweisungsträger für eine Handelsregisterbekanntmachung erhalten. Zwar ist im „Kleingedruckten“ zu lesen, dass es sich hierbei um eine nicht amtliche „Offerte“ zur elektronischen Eintragung auf einer Internetseite handelt, jedoch suggeriert der anliegende Zahlschein und das fett gedruckte „Zahlbar binnen 3 Werktagen nach Erhalt“ den Eindruck, man sei zur Zahlung verpflichtet, um nicht den Eintrag im Handelsregister einzubüßen. Die Schreiben sind dabei sehr professionell erstellt, wobei durch den Briefkopf und die Gestaltung der Anschein eines behördlichen Schreibens entstehen kann.

Achten Sie bitte auf verdächtige Gestaltungen, wie z.B. Bankverbindungen im Ausland, falsche Landeswappen oder ungewöhnliche Adressen (z.B. Amtsgericht Göttingen, Absenderadresse in Frankfurt, o. ä.)

Sollten Sie in Zusammenhang mit Registereintragungen zweifelhafte Kostenschreiben erhalten, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amtsgericht Göttingen, um die Echtheit zu überprüfen. Strafanzeigen können Sie ggf. bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.


Scherrer
Stellvertretender Pressesprecher

Amtsgericht Göttingen


Pressestelle Amtsgericht
Richter am Amtsgericht Dr. Oliver Jitschin
Richter am Amtsgericht Stefan Scherrer
Geschäftsstelle Frau Bianca Hartung
0551/403-1302
AGGOE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2025

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