Artikel-Informationen
erstellt am:
05.07.2022
Angaben über das Grundstück bezüglich der neuen Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de.
Ein Grundbuchauszug ist zu diesem Zweck grundsätzlich nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Bestellung von Grundbuchauszügen finden Sie unter
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.07.2022