Elektronischer Rechtsverkehr
Wichtiger Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs!
Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Der elektronische Rechtsverkehr ist jedoch nicht über den allgemeinen E-Mailverkehr möglich. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam elektronisch nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kommuniziert werden. Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das EGVP ist nur dafür zertifizierten Nutzern erlaubt, in der Regel also professionellen Anwendern (wie z.B. Behörden, Rechtsanwälten, etc.) über das EGVP (ag-goettingen@egvp.de-mail.de) möglich.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://www.justizportal.niedersachsen.de/.
Eine rechtswirksame Übermittlung per einfacher E-Mail bleibt weiterhin unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig eine rechtlich wirksame Übertragung postalisch oder per Telefax möglich ist. Der E-Mail Kommunikationsweg und das Kontaktformular stehen ausschließlich für informelle Anfragen zur Verfügung.