Information zur Grundsteuerreform
Angaben über das Grundstück bezüglich der neuen Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de.
Ein Grundbuchauszug ist zu diesem Zweck grundsätzlich nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Bestellung von Grundbuchauszügen finden Sie unter
- Wir über uns - Zuständigkeiten - Grundbuchamt.