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Schöffenwahl 2018

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 ist erfolgt.

Insgesamt wurden 102 Hauptschöffen/-schöffinnen und 100 Hilfsschöffen/-schöffinnen sowie 70 Jugendhauptschöffen/-schöffinnen und 66 Jugendhilfsschöffen/-schöffinnen gewählt.

Beworben hatten sich etwa doppelt so viele Personen. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden in Kürze schriftlich informiert und zu Einführungsveranstaltungen eingeladen, bei denen alle weiteren erforderlichen Informationen erörtert werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass aufgrund der hohen Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern keine persönlichen Briefe an die nicht gewählten Personen verschickt werden.

Im Namen des Landgerichts und der beteiligten Amtsgerichte wird allen Bewerbern für ihr Interesse und die Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen, gedankt.

Wenn Sie sich für das Schöffenamt interessieren, können Sie sich gerne bei Ihrer Gemeinde informieren. Die nächste Schöffenwahl wird im Jahr 2022 stattfinden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
30.07.2019

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