Corona Hinweise
Grundsätzlich besteht keine allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb des Justizgebäudes.
Aufgrund der räumlichen Enge und der Anzahl der Besucher:innen wird jedoch in bestimmten Bereichen des Gebäudes zum Eigenschutz empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.