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Corona Hinweise


Grundsätzlich besteht keine allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes innerhalb des Justizgebäudes.

Aufgrund der räumlichen Enge und der Anzahl der Besucher:innen wird jedoch in bestimmten Bereichen des Gebäudes zum Eigenschutz empfohlen, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.


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